Visumantrag 2023

Visumantrag und Visumverfahren im Jahr 2023

Staatsangehörige der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1806 des Europäischen Parlaments und des Rates 2018/1806 aufgeführten Länder benötigen für die Einreise in den Schengen-Raum ein gültiges Visum. Die Schengen-Visum- und Einreisebestimmungen gelten nur für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen.

Das Visumverfahren beginnt mit der Antragstellung. Der Antragsteller füllt ein Formular aus und reicht es persönlich bei der ungarischen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Land des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts ein (eine Liste der Botschaften und Konsulate finden Sie hier Auslandsvertretungen | Konsularische Informationen (gov.hu)

In einigen Ländern kann der Antrag auch im Büro eines externen Dienstleisters eingereicht werden; Einzelheiten dazu finden Sie auf den Websites der ungarischen Vertretungen in den betreffenden Ländern.

Das Visumantragsformular kann in mehreren Sprachen von der Website des Konsulardienstes heruntergeladen werden.

Es wird empfohlen, mit dem bereits ausgefüllten Formular zum angegebenen Termin zu erscheinen. Es ist nicht erforderlich, dem Formular ein Foto beizufügen, da die biometrischen Daten des Antragstellers, d. h. sein Foto und seine zehn Fingerabdrücke, bei der Einreichung erfasst werden.

In jedem Fall muss der Antragsteller Folgendes vorweisen können

– eine gültige Flugbuchung

– einen Nachweis über die Unterkunft in Ungarn

– ein Reisedokument, das den gesamten Reisezeitraum für das gesamte Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten abdeckt

– eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR.

 

Nach Angaben des Amtes für Einwanderung und Staatsangehörigkeit ist das Erfordernis eines Einladungsschreibens ab dem 01. Januar 2023 abgeschafft worden.